Seit dem 16. Jahrhundert vor allem im deutschsprachigen Raum übliche Bezeichnung für einen privaten Verband von Musikliebhabern bzw. Amateurmusikern. 1660 leitete Matthias Weckmann in Hamburg die ersten öffentlichen Konzerte eines Collegium musicum. Heute sind „Collegia musicua“ vor allen an Universitäten beheimatet.