Im weiten Sinne zählen alle "schriftlich fixierten sprachlichen Zeugnisse" zur Literatur. Somit gehören u.a. Partituren, Musiklexika, Musikerbiographien und Opernführer zur Musikliteratur.
Im engen Sinne werden nur künstlerisch bedeutsame Werke zur Literatur gezählt. Hierzu gehört im Bereich der Musik u.a. Patrick Süsskinds "Der Kontrabass".